„Muss erst jemand sterben?“: Carmen Geiss platzt nach Stalker-Urteil der Kragen

Carmen Geiss und ihre Tochter Davina sind nicht zufrieden mit dem Gerichtsurteil.

Nach Morddrohungen und Psychoterror, gibt es jetzt ein Urteil im Stalker-Prozess der Geissens. Vor allem Davina Geiss war betroffen.

Es gibt ein Urteil im Gerichtsprozess gegen Steven S. Er stand wegen Psychoterror und Morddrohungen vor dem Bezirksgericht Kulm in der Schweiz. Vor allem Davina Geiss sei betroffen gewesen.

Das Verfahren im Stalker-Prozess der Geissens

Monatelang erhielt vor allem Davina Geiss, die kürzlich einen Antrag im TV bekommen hat, im Jahr 2024 beleidigende und bedrohliche Sprach- und Textnachrichten von dem 38-jährigen Steven S. über Instagram. Auch die anderen Familienmitglieder sollen Nachrichten bekommen haben, wie „Bild“ berichtet.

Laut Anklage soll er Davina Geiss etwa gedroht haben, sie „zu Tode zu stechen“. Er plante sogar stellvertretende Angriffe auf Frauen in einem Solarium, da er glaubte, Davina hätte sie ihm „auf den Hals gehetzt“.

Der Schweizer S. leidet an paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen und galt zuletzt als obdachlos. Ihm seien noch weitere Verfahren vor einem Schweizer Obergericht anhängig, berichtet „Bild“.

Davina und Carmes Geiss – das Urteil im Stalker-Prozess ist ernüchternd für die TV-Stars.
Davina und Carmes Geiss – das Urteil im Stalker-Prozess ist ernüchternd für die TV-Stars.IMAGO / Smith

Geiss-Stalker: Das Urteil gegen Steven S.

Trotz der Schwere der Drohungen fiel das Urteil milde aus. Steven S. erhielt fünf Monate Freiheitsstrafe und 45 Tagessätze Geldstrafe, die durch die bereits abgesessene Sicherheitshaft als abgegolten galten.

Mehr noch, ihm wurde eine Entschädigung von 12.600 Franken zugesprochen, da er schon 320 Tagen in Sicherheitshaft gesessen hatte.

Carmen Geiss: „Komplett im Stich gelassen“

Während des Prozesses waren die Geissens per Video zugeschaltet, um Zeugenaussagen zu tätigen. Im Anschluss an das Urteil sagt Carmen Geiss gegenüber „Bild“: „Ich fasse es nicht. Da bedroht ein psychisch schwer kranker, vollkommen unberechenbarer Mann unsere Tochter Davina und spricht sogar öffentlich davon, dass er stellvertretend für uns wildfremde Frauen abstechen will. Und was macht das Gericht? Spricht ihm sogar noch eine üppige Entschädigung zu!“

Eine Gutachterin soll gesagt haben, dass S. in eine geschlossene Klinik gehöre, meint Carmen. Der Richter sehe keine angemessene Schwere der Drohungen, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen.

„Muss erst jemand sterben, bevor hier etwas unternommen wird? Ich liebe die Schweiz als Land wirklich sehr, aber was sich da gerade abspielt, das ist einfach nur extrem gefährlich. Wir fühlen uns hier von der Schweizer Justiz komplett im Stich gelassen“, äußert sich Carmen Geiss weiter.

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